Reiserecht

Wenn die schönste Zeit des Jahres zum Albtraum wird...

Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein. Lange freut man sich auf diesen, hat lange für den Urlaub gespart und den Reisepreis bereits vorab entrichtet.

Nicht selten wird der geplante Urlaub, auf den man sich das ganze Jahr freut, zum Alptraum.

Das Hotel entspricht nicht den Versprechungen aus dem Reisekatalog. Der Flug wird annulliert oder ist verspätet  und Sie verbringen mehrere Stunden auf dem Flughafen.

Sie verletzen sich, da in dem von Ihnen gebuchten Hotel die Sicherheitseinrichtungen nicht für Sicherheit gesorgt haben.

Ihren Urlaub retten kann ein Anwalt nicht, aber er kann zumindest für die Ihnen zustehende Entschädigung sorgen.

Beauftragen Sie daher bereits frühzeitig einen Anwalt, der Ihnen hilft, Ihre Rechte durchzusetzen, denn nicht selten scheitern in der Sache begründete Ansprüche des Reisenden an vermeidbaren Fehlern bei der Reklamation, insbesondere weil die einmonatige Ausschlussfrist zur Anmeldung der Mängel nicht eingehalten wird oder weil beispielsweise Beweise nicht ordnungsgemäß gesichert werden.

Mit der Beauftragung unserer Kanzlei ist gesichert, dass Ihre Interessen in erfolgversprechender Weise vertreten werden.

Wir beraten und vertreten Sie dabei gerne in Fragen der/des

  • Flugverspätung bzw. Flugannulierung
  • Reisepreisminderung
  • Schadensersatzes
  • Kofferverlustes.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Weber