Internetrecht
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Das Internetrecht ist im juristischen Sinn weniger als einheitliches Rechtsgebiet zu verstehen, sondern eher als Verknüpfung verschiedener Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. Da das Internet inzwischen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist, sind die Facetten im Onlinerecht entsprechend vielfältig. Im Folgenden werden anhand einiger konkreter Beispiele einige wichtige Rechtsgebiete aus dem Internetrecht dargestellt:
Das Urheberrecht tangiert das Internetrecht in vielen verschiedenen Situationen. Dabei kann es sich um private Bereiche handeln, beispielsweise wenn ein Kind mittels Filesharing Musik oder Filme über das Netz anderen Usern über eine Tauschbörse zur Verfügung stellt. Hier kann es bei einer Abmahnung zu rechtlichen Problemen kommen, etwa mit der Unterlassungserklärung. Auch bei der Veröffentlichung von Bildern, Videos, Links und anderem Content online sind Vorschriften aus dem Urheberrecht zu beachten.
Zudem ist das Internet inzwischen zu einer der wichtigsten Handelsplattformen geworden. Daraus folgen zivilrechtliche Rechtsfragen, die im Bereich E-Commerce angesiedelt sind. Hier geht es beispielsweise um das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen von Internetverträgen. Für sie gelten die allgemeinen Vertragsregeln im BGB (§§ 145 ff), ergänzt durch die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312 b ff. BGB) sowie Normen für den elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e BGB), das Telemediengesetz (TMG) und wettbewerbsrechtliche Vorschriften im UWG. Im gewerblichen Bereich können wettbewerbsrechtliche Probleme auftauchen, etwa bei den Mindestangaben für das Impressum einer Firmenseite, die Preisangaben bei der Onlinewerbung und vieles mehr.
Strafrechtlich relevant wird das Internetrecht im Zusammenhang mit Computerkriminalität und Computerstraftaten, beispielsweise Phishing, Hacking, Ausspähen von Daten, Computerbetrug, Datenveränderung, Computersabotage.
Weitere Schnittpunkte hat das Internetrecht beispielsweise zum Domainrecht, zum Datenschutzrecht, zum Namens- und Markenrecht, zum Medienrecht und zum Internationalen Privatrecht.