Fahrerlaubnisrecht

Ohne Fahrerlaubnis keine Freiheit!

Im Bereich des Fahrerlaubnisrechts unterstützen wir Sie sowohl bei der Verteidigung gegen den Entzug der Fahrerlaubnis, als auch bei der Wiedererlangung.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Hinblick auf von der Fahrerlaubnisbehörde (Verwaltungsbehörde) angekündigte Fahrerlaubnisentziehungen, von Gerichten angeordnete vorläufige Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 111 a Strafprozessordnung (beispielsweise in Straf- und Bußgeldverfahren), fahrlässigen Körperverletzungen oder fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr als auch bei der Verteidigung wegen des Vorwurfs der Straßenverkehrsgefährdung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss.

Es ist ratsam in diesem wichtigen Bereich so früh wie möglich einen versierten und spezialisierten Anwalt mit der Vertretung zu beauftragen, damit die Weichen bereits im Ermittlungsverfahren zugunsten unserer Mandanten gestellt werden können. Grundsätzlich sollten Sie gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, da einmal getätigte Angabe nur schwer widerrufen werden können.

Gerade in den Bereichen des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist die Beratung und Vertretung sehr wichtig, da in der Regel unsere Mandanten auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Der Entzug der Fahrerlaubnis hat somit weitreichende Konsequenzen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsstelle, das Familienleben und die Teilnahme am alltäglichen Leben.

Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich wenn Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Schneider, Rechtsanwalt Walker und Rechtsanwalt Weber