Rechtsanwalt Peter-Michael Kneib (zugleich Fachanwalt für Familienrecht)

Tätigkeiten und Vita Rechtsanwalt Peter-Michael Kneib

Seit 1990 befasst sich Rechtsanwalt Peter Kneib überwiegend mit dem Familienrecht und dem Erbrecht. Dabei ist es sein Ziel, Ihnen bei der Gestaltung ihrer Zukunft zur Seite zu stehen.

Wesentlicher Teil der familienrechtlichen Auseinandersetzung ist die Regelung der elterlichen Sorge und die Klärung des Umgangsrechtes der Eltern und der Kinder. Genauso wichtig ist auch die Durchsetzung der Ansprüche aus dem Vermögensrecht und dem Unterhaltsrecht. Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder sind dabei vorrangig zu bearbeiten und durchzusetzen, Auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche  und die Abänderung falsch gewordener Urteile und Beschlüsse ist Teil seiner Arbeit. Dabei begleitet Herr Rechtsanwalt Kneib Sie gerne im vorgerichtlichen Verfahren und auch, wenn dies nötig werden sollte, vor dem Familiengericht.

Ganz besonders wichtig ist der Schutz der Kinder vor Gewalt und Mißbrauch. Auch bei diesen Verfahren werden sie bei Herrn Rechtsanwalt Kneib Rat und Hilfe bekommen, wobei die Regelungen aus dem Gewaltschutzgesetz erste Anhaltspunkte geben.

Im Erbrecht begleitet Herr Rechtsanwalt Kneib Sie häufig in einer schweren Zeit und unterstützt Sie bei der Abwicklung von erbrechtlichen Problemen, die sie als Erbe betreffen können. Dabei sind Ansprüche zu ermitteln und darzustellen, Erbquoten zu errechnen und Pflichtteilsanspruch, Vermächtnis und Auflagen geltend zu machen und durchzusetzen. Dies ist nicht immer einfach, weil die Grundlagen des erbrechtlichen Anspruches dem Betroffenen nicht immer bekannt sind. Für diese Fragen und Probleme steht Ihnen Herr Kneib gerne zur Seite und vertritt sie auch, wenn nötig, vor Gericht.

Der Gesetzgeber hat bei gerichtlichen Verfahren für sie die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu bekommen.

Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Peter Kneib auf diese Möglichkeit an.

 

Vita Rechtsanwalt Peter-Michael Kneib

  • ​​Geboren 1952
  • Studium der Betriebswirtschaft
  • Grundstudium und Studium der Rechtswissenschaften in Mainz
  • Rechtsanwalt seit 1985
  • Gründungsmitglied des Vereins für integrierte Mediation
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für das Familienrecht
  • Mitglied des Anwaltsvereins Westerwald
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 2000
  • Zulassung auch beim Oberlandesgericht Koblenz

 

 

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