Insolvenzrecht

Eine Krise bedeutet nicht immer das Ende der Fahnenstange. Bei uns ist die Krise der Neuanfang!

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens hat der Schuldner die Möglichkeit, nach Abschluss des Verfahrens von nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden. Diese Möglichkeit besteht in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) am 1. Januar 1999. Die gesetzliche Neuregelung war eine Reaktion auf die zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen. Für persönlich haftende Unternehmer und Gesellschafter ist die Regelinsolvenz bei einer bestimmten Gläubigerzahl oder als Arbeitgeber der geeignete Weg zur finanziellen Freiheit.

Sie haben Angst vor einer Insolvenz, zum Beispiel wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung? Insolvenzmanagement kann auch bedeuten, Sie von Ihren Schulden zu befreien und für die Zukunft zu stärken.

Sanierung durch Insolvenz ist eine legitime Möglichkeit, falls die Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenz im Vorfeld nicht zum Tragen kommen, um sich von seinen Schulden zu befreien. Dies gilt sowohl für die Privatverbraucherinsolvenz, als auch für die Unternehmerinsolvenz. Oft kann eine Privatinsolvenz oder eine Unternehmerinsolvenz allerdings auch durch die richtige Insolvenzberatung, außergerichtliche Schuldenbereinigung und sonstige Maßnahmen zur Verhinderung des finanziellen Zusammenbruchs, abgewendet  werden.

Wir leisten Ihnen Hilfe und dazu die richtige Beratung, um eine Privatinsolvenz oder eine Firmeninsolvenz abzuwenden bzw. eine Privat- bzw. Unternehmenssanierung durchzuführen.

Ansprechpartner

Büroleiter Göbel und Rechstanwalt Weber