Wir setzen Ihre Forderungen für Sie durch!

Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung. Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Falls erforderlich, werden in unserer Kanzlei folgende Schritte zur Durchsetzung eingeleitet:

  • anwaltliches Mahnschreiben
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheid
  • Einholung von Registerauskünften sowie EMA             
  • gerichtliches Mahn- und Klageverfahren
  • Abschluss von Teilzahlungsvereinbarungen mit Schuldnern und deren Überwachung und Durchsetzung
  • Entwurf von Schuldanerkenntnissen und Ratenzahlungsvereinbarungen nebst allen dazugehörigen Klauseln

Ansprechpartner

Büroleiter Göbel