Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen in allen Belangen!

Wir übernehmen die Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Unsere Tätigkeit reicht von der Vertretung wegen Vorwürfen des Betruges, der Steuerhinterziehung, Insolvenzstraftaten, leichtfertigen Steuerverkürzungen, Bestechung, Vorteilsannahme bis hin zu der Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gesellschaften und deren Organe.

Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist derart vielfältig und breit gefächert, dass eine abschließende Aufzählung an dieser Stelle nicht erfolgen kann.

Leicht kann es in Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) gegen Gesellschaften oder deren Organe zu erheblichen Geldbußen kommen, wenn diese nicht ordnungsgemäß verteidigt werden. Dies kann teilweise zu nicht abwendbaren Insolvenzen oder schweren wirtschaftlichen Nachteilen etc. führen. Solche Konstellationen sollten frühzeitig vermieden werden um einen weitergehenden Schaden zu begrenzen.

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ermitteln häufig Zoll, Staatsanwaltschaft, Finanzämter und Polizeibehörden gemeinsam, so dass sich Unternehmen und deren Organe (bspw. Geschäftsführer) einer schieren Übermacht der Ermittlungsbehörden gegenüber sehen.

Sie sollten daher frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen, insbesondere wenn eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Gegenständen stattfindet.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Schneider und Rechtsanwalt Walker