Ordnungswidrigkeitenrecht

Geblitzt, Bußgeld, Fahrverbot? Wir helfen Ihnen…

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist staatliches Sanktionenrecht, ähnlich wie das Strafrecht.

Das Strafrecht befasst sich jedoch mit kriminellem Unrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht mit Verwaltungsunrecht und ist daher Teil des Verwaltungsrechts, zu dem es rechtssystematisch gehört.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit Gesetzesübertretungen, denen der Gesetzgeber nur einen geringen kriminellen Unwertgehalt zugemessen hat und die mit einem Bußgeld geahndet werden. 

In der täglichen Praxis begegnet einem das Ordnungswidrigkeitenrecht am häufigsten im Straßenverkehr, etwa wenn es um Geschwindigkeitsübertretungen, das Überfahren von roten Ampeln oder dem Übertreten der 0,5 Promille-Grenze geht.

Im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr droht neben der Geldbuße häufig auch ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten, welches – gerade für Berufskraftfahrer – existenzgefährdend sein kann, sowie die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister (FAER), welches das Verkehrszentralregister („Punkte in Flensburg“) abgelöst hat.

Es ist daher enorm wichtig, in einem frühen Stadium, also bei Erhalt des sog. Anhörungsbogens, einen Verteidiger zu konsultieren.

Dieser wird zunächst Einsicht die Ermittlungsakte nehmen und dann eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Auch in anderen Bereichen außerhalb des Straßenverkehrs spielt das Ordnungswidrigkeitenrecht eine Rolle, etwa wenn es um Ruhestörungen/Lärmbelästigungen geht.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Schneider, Rechtsanwalt Walker