Rechtsanwalt Daniel Walker (zugleich Fachanwalt für Strafrecht)

Tätigkeiten und Vita Rechtsanwalt Daniel Walker

Herr Rechtsanwalt Walker vertritt seit Jahren die Interessen seiner Mandanten mit großem Nachdruck. Er erarbeitet zusammen mit seinen Mandanten die jeweils richtige Lösung für den Einzelfall, da kein Fall dem anderen gleicht.

Vertretung im Arbeitsrecht:

Durch seine langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Walker vorwiegend die Interessen von mittelständischen Unternehmen,bis hin zur Vertretung von Privatpersonen in allen Belangen des Arbeitsrecht und hiermit verwandter Rechtsgebiete. Als kompetenter Ansprechpartner für Individualpersonen als auch Wirtschaftsunternehmen steht Herr Walker beratend und begleitend, bis hin zur prozessualen Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung.

Verteidigung im Strafrecht:

Aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Strafrecht hat die Rechtsanwaltskammer Koblenz Herrn RA Walker die Befugnis zum Führen der Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

Sein weiteres Interesse gilt der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, Betäubungsmittelverfahren,Jugendstrafverfahren, Bußgeldverfahren bis hin zur Führung von Strafverfahren im Revisionsverfahren bei dem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesgerichtshof (BGH).

Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldrecht:

RA Walker vertritt sowohl Einzelpersonen als auch Firmen bei Vorwürfen aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Durch seine Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht hat er insbesondere langjährige Erfahrung bei Verstößen wegen Gschwindigkeitsübertretung innerorts und außerorts, Abstandsverstößen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten. Besondere Erfahrung hat RA Walker bei Geschwindigkeitsmessungen mit den Geräten LEIVTEC XV3, Traffistar S330, ESO 3.0 und Poliscan Speed, da er bereits langjährig in ganz Deutschland Erfolge für seine Mandanten vor GEricht erzielt. Nur durch ein besonderes Spezialwissen bezüglich der unterschiedlichen Funktionsweisen der unterschiedlichen Messgeräte ist es möglich seine Mandanten effektiv zu verteidigen. Da die Messtechnik heute genauer und unanfälliger als noch vor einigen Jahren ist, sollten Sie sich durch einen ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet beraten lassen.

Aufgrund der erfolgreichen Absolvierung der Fachanwaltslehrgänge im Arbeitsrecht, Handels-und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Strafrecht ist eine generalistische und objektive Rundumbetreuung in nahezu allen Rechtsgebieten möglich.

Herr Rechtsanwalt Walker ist Ansprechpartner für alle juristischen Fragestellungen und arbeitet bei Bedarf mit  Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen, um Ihnen eine umfasende und kompetente Beratung zu bieten.

Getreu dem Motto "Schuster bleib bei deinen Leisten" hat sich RA Daniel Walker über die Jahre immer mehr zu einem Spezialisten entwickelt, welcher fast ausschließlich auf den Gebieten des Arbeitsrechts und Strafrechts und hiermit verwandter Rechtsgebiete tätig ist. Nur durch seine effektive Spezialisierung kann RA Walker seinen Mandanten einen Erfahrungsvorsprung und Wissensvorsprung bieten, welcher zu einer günstigen rechtlichen Ausgangsposition führen kann.

 

Vita RA Daniel Walker

  • Geboren im Jahre 1978.
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit anschließendem Abschluss des 1. juristischen Staatsexamens im Jahre 2006.
 Schwerpunkte: Strafrecht und Wirtschaftsrecht.
  • Referendariat beim Landgericht Darmstadt, Amtsgericht Offenbach am Main und Regierungspräsidium Gießen in den Jahren 2006 - 2008.
 Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht
  • seit 2008 Zulassung als Rechtsanwalt an allen Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Steuerrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie Frankfurt am Main.
  • Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Handelrecht und Gesellschaftsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie Frankfurt am Main.
  • Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht an der Steuer- und Wirtschaftsakademie Frankfurt am Main.
  • Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht bei den juristischen Fachseminaren
  • Tätigkeit als bundesweit tätiger Strafverteidiger bei einer namhaften Limburger Kanzlei in den Jahren 2008 - 2010.
  • seit 2010 Tätigkeit bei der Kanzlei Schneider-Fischer & Kollegen, Betzdorf
  • seit 2016 Inhaber und Namenspartner der Kanzlei Schneider Walker & Kollegen
  • Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht in Betzdorf, Siegen, Altenkirchen, Koblenz als auch im gesamten Bundesgebiet

Tätigkeitsbereiche

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwaltverein Westerwald