Arbeitsrecht

Arbeit und Recht – zwei die zusammengehören

Wir begleiten Sie im Bereich des Individualarbeitsrechts als auch des kollektiven Arbeitsrechts bei allen rechtlichen Fragestellungen.

Wir haben uns seit Jahren auf die Beratung des Mittelstandes im Arbeitsrecht spezialisiert und beraten Unternehmen in enger Abstimmung mit den Personalabteilungen bei Erstellung von Arbeitsverträgen und deren Überprüfung, Gestaltung von Vergütungssystemen bis hin zu personellen Einzelmaßnahmen.

Selbstverständlich vertreten wir ebenfalls Einzelpersonen (Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände) im Hinblick auf die Anbahnung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Abmahnungen, Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und sonstiger arbeitsrechtlicher Prozessführung.

Unser Team von arbeitsrechtlichen Spezialisten ist in der Lage, kurzfristig für die Mandanten interessengerechte Lösungen zu finden und bei allen Fragen der täglichen Personalarbeit wirtschaftlich sinnvolle Lösungen anzubieten.

Unsere Kanzlei berät Firmen und Einzelpersonen, insbesondere auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Wege von Aufhebungsvereinbarungen als auch im Hinblick auf vertragliche/nachvertragliche Wettbewerbsverbote.

Sollten fachübergreifende Lösungen notwendig sein, greifen wir auf ein breites Netzwerk an Spezialisten wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Spezialisten zurück.

Wir legen insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts Wert auf zielorientierte, schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, um gegebenenfalls kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Bei allen Fragen des Individual- und des Kollektivarbeitsrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

 

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Walker

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindungen
  • Konventionalstrafen
  • Schadensersatz
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Abmahnungen
  • Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Mobbing
  • Wettbewerbsverbote